Zur Information der Menschen, welche die Homepage unseres Vereins besuchen, wollen wir sie so kurz und einfach wie möglich informieren, ohne sie mit juristischen Fachausdrücken zu bombardieren:

BERLIN:
Der Verein, stellvertretend der 1.Vorstand, klagte im November 2004, gegen das seit Oktober geltende Berliner Hundegesetz.
Gegenstand der Klage ist es, dass Hunde der gelisteten Rassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft werde.
So müssen Hunde der Anlage 1 zwar den Wesenstest bestehen (neben weiteren Auflagen der Halter), haben aber trotzdem generellen Maulkorbzwang, so wie die Hunde die als tatsächlich gefährlich auffallend geworden sind.
Der bestandene Test ist lediglich die Berechtigung “am Leben“ zu bleiben.
Eine generelle Klage gegen die Rasseliste wäre wenig erfolgsversprechend gewesen.
Es liegen inzwischen neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor zu der vermuteten Gefährlichkeit von den gelisteten Rassen, also erhofften wir wenigstens, dass wie in anderen Bundesländern der Hund seine vermutete Gefährlichkeit widerlegen kann und dann artgerecht gehalten werden kann. Über die Auswirkungen im Aggressionsverhalten beim ständigen tragen eines Maulkorbes und daraus resultierenden Wesensveränderungen brauchen wir gar nicht weiter reden!

Nun, am 21.04.2005 hatten wir die Verhandlung, hier als pdf Datei das Urteil.
Kommentieren möchte ich das nicht…

URTEIL.pdf

Wir versuchen gerade die Zulassung zum Revisionsverfahren zu bekommen, bitte drücken sie den Hunden von Berlin die Daumen.

Zu erwähnen noch, dass in Berlin kein Normenkontrollverfahren möglich ist, sondern nur Einzelfeststellungsklagen einer betroffenen Person, auch wird das Urteil dann nur diese Person und den betroffenen Hund betreffen, erst mal…

Wir hatten auch mit vielem anderem Material unter anderem Stellungnahmen von anderen Bundesländern ihre Ministerien einreichen können. Diese haben seit geraumer Zeit die Möglichkeit der widerlegbaren Gefährlichkeit:
mit bestandenen Test: Maulkorbbefreiung!
Es wurden dort keine negativen Erfahrungen mit dieser Möglichkeit gemacht!
Danke noch mal an diese für diese offenen Stellungnahmen.

BRANDENBURG:

Für das Land Brandenburg suchten wir einen Kläger, da auch dort nur ein Betroffener klagen kann. Wir haben jemanden gefunden, welcher als Hundehalter dafür auch gut geeignet ist. Ein Dankeschön an den Kläger! Die Normenkontrollklage ist seit Anfang des Jahres eingereicht, ein Termin noch nicht abzusehen.


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