![]() Zur Information der Menschen, welche die Homepage unseres Vereins besuchen, wollen wir sie so kurz und einfach wie möglich informieren, ohne sie mit juristischen Fachausdrücken zu bombardieren: BERLIN: Nun, am 21.04.2005 hatten wir die Verhandlung, hier als pdf Datei das Urteil. Wir versuchen gerade die Zulassung zum Revisionsverfahren zu bekommen, bitte drücken sie den Hunden von Berlin die Daumen. Zu erwähnen noch, dass in Berlin kein Normenkontrollverfahren möglich ist, sondern nur Einzelfeststellungsklagen einer betroffenen Person, auch wird das Urteil dann nur diese Person und den betroffenen Hund betreffen, erst mal… Wir hatten auch mit vielem anderem Material unter anderem Stellungnahmen von anderen Bundesländern ihre Ministerien einreichen können. Diese haben seit geraumer Zeit die Möglichkeit der widerlegbaren Gefährlichkeit: BRANDENBURG: Für das Land Brandenburg suchten wir einen Kläger, da auch dort nur ein Betroffener klagen kann. Wir haben jemanden gefunden, welcher als Hundehalter dafür auch gut geeignet ist. Ein Dankeschön an den Kläger! Die Normenkontrollklage ist seit Anfang des Jahres eingereicht, ein Termin noch nicht abzusehen. |
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