Dr. Konstantin Leondaralds LL.M. A
-Rechtsanwalt
Strafanzeige
13.04.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und im Auftrag meiner Mandanten, des eingetragenen Vereins Staffordshire- Hilfe e. V., vertreten durch Frau Christine Prochnow, Benzmannstraße 36, 12167 Berlin, stelle ich Strafanzeige gegen
die Verantwortlichen des Tierheims Berlin und des Tierschutzzentrums Weidefeld, beides Einrichtungen des Deutschen Tierschutzbundes
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wegen Verstoßes gegen § 17 Ziffer 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) und ggf weiterer Strafvorschriften
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Begründung:
Gegenstand der Strafanzeige ist der nicht tierschutzgerechte Umgang mit drei Hunden, nämlich den Hunden
1. Angel, American Staffordshire Terrier;
2. Jerry Lin, American Staffordshire Terrier;
3. Michaela, American Staffordshire Terrier ;

............ Ausführungen ....................
WEITER

Neben einem Verstoss gegen Strafvorschriften besteht ein Verstoss gegen Ordnungswidrigkeitsrecht.

So wurde durch die verschiedenen Personen im Tierschutzzentrum Weidefeld festgestellt, dass in dem Hundehaus die einzelnen Hunde die unmittelbar nebeneinander gehalten werden, keinen Sichtkontakt zueinander haben.
Dies stellt einen Verstoss gegen § 6 Abs. 5 Tierschutzhundeverordnung (TierSchHundeV) dar.